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Kontaktaufnahme
Im ersten Schritt wird telefonisch oder per Email/Kontaktformular ein Termin für das Erstgespräch vereinbart. Bringen Sie bitte relevante Vorbefunde mit oder schicken Sie sie mir passwortgeschützt vorab per Email. Füllen Sie bitte vor unserem ersten Termin den (datengeschützten) Online-Anmeldebogen aus. Die Zugansdaten hierfür schicke ich Ihnen per Email.
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Sollten Sie privat versichert sein, empfehle ich Ihnen, sich in Ihrem eigenen Interesse vor dem Erstgespräch zu informieren, welche Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind.
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Es sind u.a. folgende Fragen relevant:​
• Wie hoch ist der Satz, zu dem Sie versichert sind?
• Welche und wie viele Leistungen sind im Versicherungsvertrag enthalten?
• Zahlt die Versicherung probatorische Sitzungen und wenn ja, wie viele?
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Erstgespräch
I​m ersten Gespräch lernen wir uns unverbindlich kennen und schauen, ob eine Psychotherapie in meiner Praxis der passende Weg für Sie ist. Wir können in bis zu drei Sprechstunden Ihr Anliegen besprechen und Fragen klären. Ich gebe Ihnen gerne eine erste Empfehlung zum weiteren Vorgehen und einer aus meiner Sicht passenden Unterstützung. Bei Interesse können wir weitere Termine vereinbaren.
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Privatversicherte und Beihilfe
Grundsätzlich gilt: Eine Psychotherapie durch eine approbierte psychologische Psychotherapeutin wird von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen. Der genaue Umfang psychotherapeutischer Leistungen hängt jedoch von dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab. Bitte fragen Sie hierzu vorab bei Ihrer Versicherung nach.
Die Beihilfe übernimmt in der Regel den durch Sie versicherten Anteil. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.
Selbstzahlende
Selbstverständlich können Sie Behandlungskosten auch selbst bezahlen. Die Kosten dafür richten sich stets nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Coaching und Beratung
Die Kosten für Coaching und Beratung werden nicht von den Krankenversicherungen übernommen. Über die Dauer und Frequenz des Coachings entscheiden Sie selbst.
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Paartherapie
Auch hier gilt: eine Paartherapie ist keine Kassenleistung und muss stets von Ihnen selbst gezahlt werden. Die Kosten dafür richten sich auch nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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Eine Auflistung der in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) enthaltenen Leistungen finden Sie hier.
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Diagnostik und Anamnese
Wir haben in der Regel 4-5 (probatorische) Sitzungen Zeit, uns weiter kennenzulernen, um die Belastungsfaktoren und Symptomatik genauer zu beleuchten (z.B. mithilfe von diagnostischen Fragebögen) und lebens-geschichtliche und familiäre Hintergründe (Anamnese) zu berücksichtigen.
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Beantragung einer Psychotherapie
Wenn eine Psychotherapie erfolgen soll, wird gemeinsam bei der Krankenkasse die Kostenübernahme beantragt. Ich unterstütze Sie gerne dabei. Falls Sie die Behandlung auf Selbstzahlerbasis erfolgt, entfällt dieser Schritt selbstverständlich.
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Erarbeitung eines Erklärungsmodells und konkreter Therapieziele
Während der Psychotherapie definieren wir zusammen konkrete Ziele der Therapie und erarbeiten gemeinsam ein Erklärungsmodell für die Entstehung Ihrer Symptome. Mithilfe von passenden psychotherapeutischen Angeboten und mit meiner Unterstützung arbeiten Sie daran die gesteckten Ziele zu erreichen.
Dabei werden je nach Anliegen und Wunsch auch PartnerInnen oder andere Bezugspersonen in die therapeutische Arbeit miteinbezogen.